Pflegegeld 2025 und Pflegestufen
Das Pflegegeld 2025 ist eine pauschale Leistung, die unabhängig vom Einkommen und Vermögen gezahlt wird. Als pflegebedürftig gelten Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen haben oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.rnDas Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen, die sich auf die erforderlichen monatlichen Pflegestunden beziehen.rnIn Stufe 1 ist ein Pflegeaufwand von mehr als 65 Stunden pro Monat erforderlich.
Bei Stufe 7 liegt dieser Pflegeaufwand bei über 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt. Quelle: Sozialministerium
PFLEGEGELD NACH PFLEGESTUFEN
Es gibt 7 Pflegstufen für pflegebedürftige Menschen. In der ersten Stufe wird das geringste Pflegegeld zugestanden. Bis zur siebenten und höchsten Stufe steigt das Pflegegeld 2025 kontinuierlich. Hier finden Sie einen Überblick über die Pflegestufen und das entsprechende monatliche Pflegegeld.
Pflegestufe | Pflegebedarf in Stunden/Monat | Pflegegeld 2025 |
Stufe 1 | Mehr als 65 Stunden | € 200,80 |
Stufe 2 | Mehr als 95 Stunden | € 370,30 |
Stufe 3 | Mehr als 120 Stunden | € 577,00 |
Stufe 4 | Mehr als 160 Stunden | € 865,10 |
Stufe 5 | Mehr als 180 Stunden | € 1.175,20 |
Stufe 6 | Mehr als 180 Stunden, besondere Betreuungsmaßnahmen notwendig | € 1.641,10 |
Stufe 7 | Mehr als 180 Stunden, keine gezielte Bewegung der Extremitäten möglich | € 2.156,60 |
Das Pflegegeld wird zwölfmal pro Jahr monatlich im nachhinein ausbezahlt. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.
PFLEGEGELD 2025 BEANTRAGEN
Die Gewährung und Erhöhung des Pflegegeldes muss beantragt werden.
Ausnahme: Nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit kann die zuständige Unfallversicherungsanstalt von sich aus ein Verfahren einleiten.
Der Antrag auf Pflegegeld kann beim jeweiligen Versicherungs- oder Pensionsversicherungsträger eingebracht werden. Der Antrag auf Pflegegeld kann formlos eingebracht werden. Sollte der Antrag irrtümlich an eine nicht zuständige Stelle gerichtet worden sein, ist diese verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Entscheidungsträger weiterzuleiten. Hier kommen Sie direkt zu den Formularen Pflegegeld: Antrag/Erhöhungsantrag, die Sie teilweise online ausfüllen können.
In weiterer Folge erfolgt ein Hausbesuch durch einen Arzt beziehungsweise eine Ärztin oder in manchen Fällen durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson, um den Pflegebedarf festzustellen. Dieser Hausbesuch ist vorher anzukündigen. Der pflegebedürftige Mensch hat das Recht, bei der Begutachtung eine Vertrauensperson beizuziehen, die Angaben zur konkreten Pflegesituation machen kann.
Auf Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die zuständige Stelle über die Zuordnung zu einer Pflegegeldstufe mittels Bescheid. weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums.
Wichtiger Hinweis: Bei einen Aufenthalt in einem Spital oder einer Kuranstalt ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag wenn die überwiegenden Kosten des Aufenthalt durch einen Versicherungträger, dem Bund, einem Landesgesundheitsfonds oder einer Krankenfürsorgeanstalt übernommen werden. Das Pflegegeld wird nur in bestimmten Fällen auf Antrag weiter ausbezahlt!
Eventuell sind noch Fragen bei Ihnen offen geblieben. Gerne stehen wir Ihnen zu unseren Bürozeiten telefonisch unter 0316 / 22 51 15 oder über das Kontaktformular zur Verfügung. Bestehen bei Ihnen keine Unklarheiten so bitten wir Sie unsere Checkliste auszufüllen. Wir werden daraufhin so bald wie möglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Natürlich ist es für jeden unserer Mitarbeiter leichter Ihre Fragen zu Daheim betreut zu beantworten, wenn Ihr bereits Anforderungsprofil bei uns vorliegt. Keine Sorge, das ist für Sie alles kostenlos!