Pflegestufen Österreich

Pflegestufen – Begutachtung, Einstufung und Leistungen

Für alle Pflegestufen in Österreich erfolgt die Einstufung durch eine Begutachtung, bei der der Betreuungs- und Hilfsbedarf einer Person ermittelt wird. Diese Begutachtung findet in der Regel durch eine Ärztin, einen Arzt oder eine diplomierte Pflegekraft in der gewohnten Umgebung der pflegebedürftigen Person (Zuhause, Pflegeheim) statt. In Ausnahmefällen kann sie auch in einer Ordination oder einem Kompetenzzentrum durchgeführt werden.

Die Pflegestufen Österreich können erhöht werden

Begutachtung und Anamnese

Während der Begutachtung wird die Krankengeschichte der pflegebedürftigen Person erhoben (Anamnese) und der individuelle Pflegebedarf festgestellt. Dabei werden sowohl körperliche Untersuchungen als auch Gespräche mit der pflegenden Person oder Angehörigen geführt. Dies ist wichtig, um eine realistische Einschätzung des tatsächlichen Betreuungsaufwands zu erhalten. Bei der Begutachtung müssen alle relevanten medizinischen Befunde vorgelegt werden.

Mehr Informationen zur Begutachtung und zur Einstufung in die Pflegestufen in Österreich erhalten Sie auf der Seite des Sozialministerium Service.

Die sieben Pflegestufen in Österreich einfach erklärt

Die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt auf Grundlage des Pflegebedarfs, der in Stunden pro Monat gemessen wird. Je höher der Pflegebedarf, desto höher die Pflegestufe und damit auch das Pflegegeld. Die sieben Pflegestufen sind wie folgt definiert:

Pflegestufe 1mehr als 65 Stunden Pflegebedarf im Monat200,80 Euro
Pflegestufe 2mehr als 95 Stunden Pflegebedarf im Monat370,30 Euro
Pflegestufe 3mehr als 120 Stunden Pflegebedarf im Monat577,00 Euro
Für die höheren Pflegestufen 4, 5, 6 und 7 müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden:

  1. Zeitlicher Pflegebedarf: Der Pflegeaufwand wird anhand der monatlich benötigten Stunden ermittelt. Hierbei werden festgelegte Zeitwerte für einzelne Pflegeverrichtungen berücksichtigt. Je mehr Zeit erforderlich ist, desto höher ist die Pflegestufe.
  2. Frequenz der Pflegeeinheiten: Eine Pflegeeinheit umfasst eine oder mehrere Pflegeverrichtungen, die in engem zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel die morgendliche Körperpflege, Inkontinenzversorgung, Hautpflege, Umkleiden sowie Mobilisierung in eine geeignete Position.
  3. Koordinierbarkeit der Pflege: Hierbei wird bewertet, ob die Pflege nach einem festen Plan durchgeführt werden kann oder ob eine ständige Bereitschaft oder Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist. Diese Person kann entweder eine professionelle Pflegekraft, eine 24-Stunden-Betreuungskraft oder ein pflegender Angehöriger sein. Zum Beispiel: Ist die Pflegeperson nach der morgendlichen Versorgung in der Lage, die Wohnung zu verlassen, weil die pflegebedürftige Person selbstständig essen kann, gilt die Pflege als koordinierbar.
Pflegestufe 4mehr als 160 Stunden Pflegebedarf im Monat865,10 Euro
Pflegestufe 5mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat und1.175,20 Euro
ein besonderer Pflegeaufwand ist notwendig. Dieser Pflegeaufwand zeichnet sich durch die notwendige dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson aus, jedoch ohne deren ständige Anwesenheit. Zudem ist eine regelmäßige Kontrolle in kurzen Abständen erforderlich, mindestens einmal während der Nachtzeit (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) oder es müssen mehr als fünf Pflegeeinheiten pro Tag notwendig sein, von denen mindestens eine in der Nacht erfolgt.
Pflegestufe 6mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat und1.641,10 Euro
wenn die Pflege nicht planbar ist. Dies ist der Fall, wenn sowohl am Tag als auch in der Nacht regelmäßig nicht vorhersehbare Betreuungsmaßnahmen notwendig sind oder die permanente Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist.
Pflegestufe 7mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat und2.156,60 Euro
keine zielgerichtete Bewegung der Arme und Beine möglich ist

Pflegeaufwand und anerkannte Tätigkeiten

Zu den anerkannten Pflegeverrichtungen, die den Pflegebedarf bestimmen, zählen:

  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Tägliche Körperpflege und Toilettengang
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und Zubereitung von Mahlzeiten
  • Reinigung bei Inkontinenz
  • Medikamenteneinnahme
  • Mobilitätshilfe

Auch spezifische pflegerische Aufgaben wie Sondenernährung, Insulininjektionen und die Pflege von Kathetern oder Kanülen werden berücksichtigt. Andere medizinische Leistungen wie Verbandswechsel oder logopädisches Training zählen hingegen nicht zum Pflegeaufwand.

Zusätzlich werden Aufgaben wie die Reinigung des Wohnraums, das Waschen der Wäsche, das Besorgen von Nahrungsmitteln und Medikamenten sowie die Heizung der Wohnung als Hilfebedarf anerkannt.

Einstufung in die österreichischen Pflegestufen

Auf Basis des erstellten Gutachtens wird die Pflegestufe von der Sozialversicherung oder dem Gericht festgelegt. Die Beurteilung des Pflegebedarfs erfolgt auf Grundlage der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz (EinstV) wie folgt:

Bei der Feststellung des zeitlichen Betreuungsaufwandes ist von folgenden – auf einen Tag
bezogenen – Richtwerten auszugehen:

An- und Auskleiden:2 x 20 Minuten
Reinigung bei inkontinenten Patienten:4 x 10 Minuten
Entleerung und Reinigung des Leibstuhles:4 x 5 Minuten
Einnehmen von Medikamenten: (auch bei Sondenverabreichung)6 Minuten
Anus-praeter-Pflege:15 Minuten
Kanülen- oder Sondenpflege:10 Minuten
Katheter-Pflege:10 Minuten
Einläufe:30 Minuten
Mobilitätshilfe im engeren Sinn:30 Minuten
Quelle: Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz, Fassung vom 29.10.2024

Für die nachstehenden Verrichtungen werden folgende – auf einen Tag bezogene – zeitliche Mindestwerte festgelegt:

Diese Einstufung entscheidet über die Höhe des Pflegegeldes und richtet sich nach dem individuellen Pflegeaufwand, der in Stunden pro Monat gemessen wird.

Tägliche Körperpflege:2 x 25 Minuten
Zubereitung von Mahlzeiten: (auch bei Sondennahrung)1 Stunde
Einnehmen von Mahlzeiten: (auch bei Sondenernährung)1 Stunde
Verrichtung der Notdurft:4 x 15 Minuten
Quelle: Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz, Fassung vom 29.10.2024

Welche Pflegestufe steht Ihnen zu?

Die richtige Einstufung in eine Pflegestufe ist essenziell, um eine 24-Stunden-Betreuung oder andere Pflegeleistungen zu finanzieren. Die genaue Ermittlung des Pflegebedarfs ist ausschlaggebend für die Höhe des Pflegegeldes und mögliche Zusatzförderungen.

Unser Service für Sie

Carelife hilft Ihnen, den Pflegebedarf Ihrer Angehörigen zu bewerten und unterstützt Sie bei der optimalen Einstufung in die passende Pflegestufe. Mit unserer Erfahrung können wir sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind und Sie die beste Betreuung erhalten. Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr über die Pflegestufen und individuelle Pflegeangebote zu erfahren.

Details zu den Pflegestufen und dem Bundespflegegeldgesetz finden Sie auf der offiziellen Plattform der österreichischen Regierung.


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