Pflegestufen Österreich
Pflegestufen – Begutachtung, Einstufung und Leistungen
Für alle Pflegestufen in Österreich erfolgt die Einstufung durch eine Begutachtung, bei der der Betreuungs- und Hilfsbedarf einer Person ermittelt wird. Diese Begutachtung findet in der Regel durch eine Ärztin, einen Arzt oder eine diplomierte Pflegekraft in der gewohnten Umgebung der pflegebedürftigen Person (Zuhause, Pflegeheim) statt. In Ausnahmefällen kann sie auch in einer Ordination oder einem Kompetenzzentrum durchgeführt werden.

Begutachtung und Anamnese
Während der Begutachtung wird die Krankengeschichte der pflegebedürftigen Person erhoben (Anamnese) und der individuelle Pflegebedarf festgestellt. Dabei werden sowohl körperliche Untersuchungen als auch Gespräche mit der pflegenden Person oder Angehörigen geführt. Dies ist wichtig, um eine realistische Einschätzung des tatsächlichen Betreuungsaufwands zu erhalten. Bei der Begutachtung müssen alle relevanten medizinischen Befunde vorgelegt werden.
Mehr Informationen zur Begutachtung und zur Einstufung in die Pflegestufen in Österreich erhalten Sie auf der Seite des Sozialministerium Service.
Die sieben Pflegestufen in Österreich einfach erklärt
Die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt auf Grundlage des Pflegebedarfs, der in Stunden pro Monat gemessen wird. Je höher der Pflegebedarf, desto höher die Pflegestufe und damit auch das Pflegegeld. Die sieben Pflegestufen sind wie folgt definiert:
Pflegestufe 1 | mehr als 65 Stunden Pflegebedarf im Monat | 200,80 Euro |
Pflegestufe 2 | mehr als 95 Stunden Pflegebedarf im Monat | 370,30 Euro |
Pflegestufe 3 | mehr als 120 Stunden Pflegebedarf im Monat | 577,00 Euro |
- Zeitlicher Pflegebedarf: Der Pflegeaufwand wird anhand der monatlich benötigten Stunden ermittelt. Hierbei werden festgelegte Zeitwerte für einzelne Pflegeverrichtungen berücksichtigt. Je mehr Zeit erforderlich ist, desto höher ist die Pflegestufe.
- Frequenz der Pflegeeinheiten: Eine Pflegeeinheit umfasst eine oder mehrere Pflegeverrichtungen, die in engem zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel die morgendliche Körperpflege, Inkontinenzversorgung, Hautpflege, Umkleiden sowie Mobilisierung in eine geeignete Position.
- Koordinierbarkeit der Pflege: Hierbei wird bewertet, ob die Pflege nach einem festen Plan durchgeführt werden kann oder ob eine ständige Bereitschaft oder Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist. Diese Person kann entweder eine professionelle Pflegekraft, eine 24-Stunden-Betreuungskraft oder ein pflegender Angehöriger sein. Zum Beispiel: Ist die Pflegeperson nach der morgendlichen Versorgung in der Lage, die Wohnung zu verlassen, weil die pflegebedürftige Person selbstständig essen kann, gilt die Pflege als koordinierbar.
Pflegestufe 4 | mehr als 160 Stunden Pflegebedarf im Monat | 865,10 Euro |
Pflegestufe 5 | mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat und | 1.175,20 Euro |
ein besonderer Pflegeaufwand ist notwendig. Dieser Pflegeaufwand zeichnet sich durch die notwendige dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson aus, jedoch ohne deren ständige Anwesenheit. Zudem ist eine regelmäßige Kontrolle in kurzen Abständen erforderlich, mindestens einmal während der Nachtzeit (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) oder es müssen mehr als fünf Pflegeeinheiten pro Tag notwendig sein, von denen mindestens eine in der Nacht erfolgt. | ||
Pflegestufe 6 | mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat und | 1.641,10 Euro |
wenn die Pflege nicht planbar ist. Dies ist der Fall, wenn sowohl am Tag als auch in der Nacht regelmäßig nicht vorhersehbare Betreuungsmaßnahmen notwendig sind oder die permanente Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist. | ||
Pflegestufe 7 | mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat und | 2.156,60 Euro |
keine zielgerichtete Bewegung der Arme und Beine möglich ist |
Pflegeaufwand und anerkannte Tätigkeiten
Zu den anerkannten Pflegeverrichtungen, die den Pflegebedarf bestimmen, zählen:
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Tägliche Körperpflege und Toilettengang
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und Zubereitung von Mahlzeiten
- Reinigung bei Inkontinenz
- Medikamenteneinnahme
- Mobilitätshilfe
Auch spezifische pflegerische Aufgaben wie Sondenernährung, Insulininjektionen und die Pflege von Kathetern oder Kanülen werden berücksichtigt. Andere medizinische Leistungen wie Verbandswechsel oder logopädisches Training zählen hingegen nicht zum Pflegeaufwand.
Zusätzlich werden Aufgaben wie die Reinigung des Wohnraums, das Waschen der Wäsche, das Besorgen von Nahrungsmitteln und Medikamenten sowie die Heizung der Wohnung als Hilfebedarf anerkannt.
Einstufung in die österreichischen Pflegestufen
Auf Basis des erstellten Gutachtens wird die Pflegestufe von der Sozialversicherung oder dem Gericht festgelegt. Die Beurteilung des Pflegebedarfs erfolgt auf Grundlage der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz (EinstV) wie folgt:
Bei der Feststellung des zeitlichen Betreuungsaufwandes ist von folgenden – auf einen Tag
bezogenen – Richtwerten auszugehen:
An- und Auskleiden: | 2 x 20 Minuten |
Reinigung bei inkontinenten Patienten: | 4 x 10 Minuten |
Entleerung und Reinigung des Leibstuhles: | 4 x 5 Minuten |
Einnehmen von Medikamenten: (auch bei Sondenverabreichung) | 6 Minuten |
Anus-praeter-Pflege: | 15 Minuten |
Kanülen- oder Sondenpflege: | 10 Minuten |
Katheter-Pflege: | 10 Minuten |
Einläufe: | 30 Minuten |
Mobilitätshilfe im engeren Sinn: | 30 Minuten |
Für die nachstehenden Verrichtungen werden folgende – auf einen Tag bezogene – zeitliche Mindestwerte festgelegt:
Diese Einstufung entscheidet über die Höhe des Pflegegeldes und richtet sich nach dem individuellen Pflegeaufwand, der in Stunden pro Monat gemessen wird.
Tägliche Körperpflege: | 2 x 25 Minuten |
Zubereitung von Mahlzeiten: (auch bei Sondennahrung) | 1 Stunde |
Einnehmen von Mahlzeiten: (auch bei Sondenernährung) | 1 Stunde |
Verrichtung der Notdurft: | 4 x 15 Minuten |
Welche Pflegestufe steht Ihnen zu?
Die richtige Einstufung in eine Pflegestufe ist essenziell, um eine 24-Stunden-Betreuung oder andere Pflegeleistungen zu finanzieren. Die genaue Ermittlung des Pflegebedarfs ist ausschlaggebend für die Höhe des Pflegegeldes und mögliche Zusatzförderungen.
Unser Service für Sie
Carelife hilft Ihnen, den Pflegebedarf Ihrer Angehörigen zu bewerten und unterstützt Sie bei der optimalen Einstufung in die passende Pflegestufe. Mit unserer Erfahrung können wir sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind und Sie die beste Betreuung erhalten. Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr über die Pflegestufen und individuelle Pflegeangebote zu erfahren.
Details zu den Pflegestufen und dem Bundespflegegeldgesetz finden Sie auf der offiziellen Plattform der österreichischen Regierung.
Eventuell sind noch Fragen bei Ihnen offen geblieben. Gerne stehen wir Ihnen zu unseren Bürozeiten telefonisch unter 0316 / 22 51 15 oder über das Kontaktformular zur Verfügung. Vorab bitten wir Sie uns zur ersten Bedarfsanalyse unsere Checkliste auszufüllen. Wir werden daraufhin so bald wie möglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Natürlich ist es für jeden unserer Mitarbeiter leichter Ihre Fragen zu beantworten, wenn Ihr bereits Anforderungsprofil bei uns vorliegt. Keine Sorge, dass ist für Sie alles kostenlos!